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Die gesetzliche Grundlage nach §20 SGB VIII besagt, dass eine Familie, die in eine Notsituation geraten ist, Hilfe erhalten soll.
Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt.
Mindestens ein Kind muss jedoch zu Beginn der Förderung unter 14 Jahre alt sein.
In dieser Situation ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen zur Seite zu stehen und sowohl ihnen als auch Ihren Kindern in dieser herausfordernden Zeit eine Unterstützung zu sein.
Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen. Wenden Sie sich einfach an unser freundliches Koordinationsteam.
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen alle weiteren Details, um die für Sie passende Hilfe zu finden.