
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefonnummern und Zuständigkeiten siehe Website
erstberatung-eingliederungshilfe@kreis-stormarn.de
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/eingliederungshilfe/index.html
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Wenn Sie selbst betroffen sind und Schwierigkeiten im Alltag haben oder Angehörige/r oder Vertrauensperson von Betroffenen sind und wissen wollen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.